Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietung, Verkauf und Dienstleistungen
Version 2026-10-10.1 · Stand: 10. Oktober 2026
AGB als PDF herunterladenBei einer Angebotsannahme gilt die dort bereitgestellte Fassung. Individuelle Vereinbarungen in Ihrer Offerte gehen vor.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist Christopher Meister, handelnd unter Meister Signage, Einzelunternehmen, Chriesimatt 20, 6340 Baar, Schweiz, UID CHE-133.515.346. Kontakt: chris@meister-signage.ch, +41 76 452 66 87.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn sie vor Vertragsabschluss einbezogen wurden, für die in der Offerte vereinbarte Vermietung oder den Verkauf von Displays und Zubehör sowie für Planung, Inhaltsgestaltung, Installation und weitere vereinbarte Dienstleistungen. Die besonderen Bestimmungen zu Miete, Kauf und Software gelten nur für die jeweils bestellten Leistungen. Individuelle Vereinbarungen in der Offerte gehen diesen AGB vor. Zwingendes Recht bleibt vorbehalten, insbesondere bei Verträgen mit Konsumentinnen und Konsumenten.
2. Angebot, Annahme und Vertragsunterlagen
Angaben auf der Website und unverbindliche Anfragen sind noch keine Buchung. Eine individuelle Offerte gilt bis zum darin genannten Datum, ohne solche Angabe während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum. Vorbehalte zur Verfügbarkeit müssen in der Offerte ausdrücklich genannt sein.
Ein Vertrag kommt durch die rechtzeitige, unveränderte Annahme der Offerte einschliesslich der bereitgestellten AGB zustande. Im Kundenportal erfolgt dies durch Angabe des Namens, aktive Zustimmung zu den AGB und Betätigung der verbindlichen Annahme. Wer für eine Organisation annimmt, bestätigt seine entsprechende Vertretungsberechtigung. Eine Antwort mit Änderungen gilt als neue Anfrage und bedarf unserer Bestätigung.
Massgeblich ist die bei der Annahme bereitgestellte AGB-Version. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend. Die Annahmebestätigung enthält die vereinbarten Bedingungen. E-Mail genügt für vereinbarte Mitteilungen in Textform. Abweichende Kundenbedingungen gelten nur, soweit wir sie ausdrücklich vereinbart haben.
3. Leistungsumfang, Preise und Änderungen
Geräte, Stückzahlen, Mietzeitraum, Einsatzort, Inhalte und Dienstleistungen ergeben sich aus der Offerte. Die übliche Bereitstellung der Mietgeräte ist im Mietpreis enthalten; dafür wird keine zusätzliche Bereitstellungsgebühr erhoben. Lieferung, Aufbau vor Ort, Rückholung, besondere Inhaltsarbeiten und Zubehör sind enthalten, soweit die Offerte dies ausweist. Andernfalls bedürfen sie einer gesonderten Vereinbarung.
Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Die Offerte weist aus, ob und in welcher Höhe Mehrwertsteuer anfällt. Es wird keine Mehrwertsteuer erhoben, solange Meister Signage nicht mehrwertsteuerpflichtig ist. Ein vereinbarter Gesamtpreis wird nicht einseitig wegen allgemeiner Kostensteigerungen erhöht.
Änderungen mit Auswirkungen auf Preis oder Termin bestätigen beide Seiten vor Ausführung. Entsteht wegen unzutreffender Angaben oder fehlender vereinbarter Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, informieren wir den Kunden über Grund und Kosten. Verrechnet wird nur notwendiger, dokumentierter Aufwand zu vereinbarten Ansätzen; ohne vereinbarten Ansatz wird vorgängig ein Preis abgestimmt. Unaufschiebbare Massnahmen zum Schutz von Personen oder Sachen bleiben möglich.
4. Zahlung und Depot
Bei Käufen durch Neukunden sind 50 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Anzahlung vor Bestellung bzw. Beschaffung zu leisten. Die restlichen 50 Prozent sind, sofern die Offerte nichts anderes bestimmt, innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung fällig. Als Neukunden gelten Kunden vor Abschluss ihres ersten Kaufgeschäfts mit Meister Signage.
Sonderanfertigungen sind zu 100 Prozent vor Beginn der Herstellung oder verbindlichen Bestellung vorauszuzahlen. Die Offerte bezeichnet die betroffenen Positionen ausdrücklich als Sonderanfertigung, beispielsweise individuell gefertigte Gehäuse, kundenspezifische Hardware oder nicht anderweitig verwendbare Anfertigungen. Eine übliche Einrichtung oder Konfiguration allein macht ein Standardgerät nicht zur Sonderanfertigung. Bei gemischten Offerten betrifft die vollständige Vorauszahlung nur die entsprechend gekennzeichneten Positionen. Die 50-Prozent-Regel wird darauf nicht zusätzlich angewendet.
Für andere Leistungen gilt die in der Offerte vereinbarte Zahlungsfrist, andernfalls 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Vorauszahlungen bei Miete, periodische Vorausrechnungen und ein Depot werden nur verlangt, wenn Betrag und Fälligkeit vor Vertragsabschluss vereinbart wurden. Ein Depot begrenzt eine bestehende Haftung nicht. Mit Bestellung oder Herstellung beginnen wir nach Eingang der vereinbarten Vorauszahlung; damit verbundene Termine werden in der Offerte abgestimmt.
Ein Depot wird nach Rückgabe und Prüfung innerhalb von zehn Arbeitstagen abgerechnet. Für nachvollziehbar belegte offene Forderungen darf nur der entsprechende Betrag vorläufig zurückbehalten werden; der unbestrittene Rest wird zurückbezahlt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr. Weitere Schritte und Kosten richten sich nach dem Gesetz; es gibt keine pauschalen, nicht vereinbarten Inkassozuschläge.
5. Lieferung, Aufbau und technische Voraussetzungen
Die Offerte legt Übergabe, Lieferung, Aufbau und Rückholung sowie relevante Zeitfenster fest. Der Kunde teilt Zufahrt, Stockwerk, Treppen, Liftmasse, Tragfähigkeit, Park- und Ladebedingungen sowie Ansprechpersonen rechtzeitig mit. Notwendige Bewilligungen und die Freigabe des Veranstaltungsorts sind vom Kunden bereitzustellen, soweit nicht anders vereinbart.
Für die Meister Stele ist ein geeignetes Transportfahrzeug mit sicherer Ladungssicherung erforderlich; ein gewöhnlicher Personenwagen ist dafür nicht vorgesehen. Bei Selbstabholung werden geeignete Verpackung, Sicherung und Hilfsmittel gemeinsam abgestimmt. Bei von Meister Signage ausgeführter Lieferung tragen wir die Verantwortung für unseren Transport und Aufbau bis zur Übergabe; bei Selbstabholung beginnt die Obhut des Kunden mit der Übergabe.
Der Kunde stellt die für das vereinbarte System erforderliche Stromversorgung und Netzwerkverbindung bereit. Die Synchronisation der Meister Signage Wall benötigt ein geeignetes gemeinsames WLAN; für cloudgestützte Verwaltung und Aktualisierungen kann zusätzlich Internetzugang erforderlich sein. Fehlende Signalkabel zwischen Displays bedeuten nicht, dass keine Stromversorgung benötigt wird. Akkulaufzeit und Helligkeit hängen unter anderem von Einstellungen, Inhalten, Temperatur und Nutzung ab; verbindlich sind die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften.
Ein Ausseneinsatz ist nur für ausdrücklich dafür freigegebene Geräte und unter den vereinbarten Umgebungsbedingungen zulässig. Auch geeignete Geräte sind vor Umstürzen, ungeeigneter Witterung und unbefugtem Zugriff zu sichern. Ersatzmodelle dürfen nur mit mindestens gleichwertiger Eignung und ohne Mehrpreis angeboten werden; wesentliche Abweichungen benötigen die Zustimmung des Kunden.
6. Mietzeit, Verlängerung und Rückgabe
Die vereinbarten Übergabe- und Rückgabezeitpunkte bestimmen die Mietdauer. Eine Tagesmiete umfasst ohne abweichende Vereinbarung bis zu 24 Stunden ab Übergabe; eine Monatsmiete einen Monat ab dem vereinbarten Beginn. Mehrmonatige Verträge legen Laufzeit und allfällige Kündigungsmöglichkeiten in der Offerte fest. Es gibt keine automatische Verlängerung aufgrund dieser AGB.
Eine Verlängerung ist vor Ablauf anzufragen und erst nach unserer Bestätigung verbindlich. Vorzeitige Rückgabe allein hebt eine vereinbarte feste Mietdauer nicht auf. Gesetzliche Entlastungsmöglichkeiten, insbesondere bei einem zumutbaren Ersatzmieter, sowie ersparte Kosten und anderweitiger Ertrag werden berücksichtigt.
Geräte sind vollständig, mit Zubehör und überlassener Verpackung, trocken und in einem dem vertragsgemässen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten. Übergabe und Rückgabe sollen mit Zubehörliste und Zustandsfotos dokumentiert werden. Verdeckte Schäden sind damit weder bestätigt noch ausgeschlossen.
Bei vom Kunden zu vertretender Verspätung wird die tatsächliche zusätzliche Nutzungszeit nach der vereinbarten Preisstaffel berechnet. Fehlt ein Fortsetzungspreis, gilt bei Monatsmiete je zusätzlichem Tag ein Dreissigstel der Monatsmiete, bei Tagesmiete der vereinbarte Tagespreis; angebrochene Tage werden zeitanteilig berechnet. Weiterer nachgewiesener Schaden wird nur ohne Doppelverrechnung angerechnet. Verzögerungen unserer vereinbarten Abholung verlängern die kostenpflichtige Mietzeit nicht, wenn die Geräte abholbereit sind.
7. Umgang, Schäden, Verlust und Versicherung
Der Kunde behandelt die Geräte sorgfältig, beachtet die Einweisung und sorgt während seiner Obhut für einen geeigneten, gesicherten Standort. Technische Eingriffe, Reparaturen, Verklebungen, Untervermietung oder die Verbringung ins Ausland bedürfen vorheriger Zustimmung. Der vereinbarte Betrieb durch eingewiesene Mitarbeitende ist erlaubt. Bei einer Beanspruchung durch Dritte ist auf unser Eigentum hinzuweisen und Meister Signage sofort zu informieren.
Beschädigung, Verlust und Diebstahl sind unverzüglich zu melden; bei Diebstahl ist Anzeige zu erstatten. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regeln für Schäden aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung, einschliesslich des Verhaltens zurechenbarer Hilfspersonen. Normale Abnutzung und technische Defekte ohne Verantwortlichkeit des Kunden werden ihm nicht belastet.
Bei berechtigter Haftung werden die notwendigen angemessenen Reparaturkosten berechnet. Bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Verlust ist der Wert eines gleichwertigen Ersatzgeräts unter Berücksichtigung von Alter und Zustand massgebend. Verbesserungen, Versicherungsleistungen und anderweitige Entschädigungen werden angerechnet. Entgangene Weitervermietung ist konkret nachzuweisen und darf nicht doppelt verrechnet werden.
Eine Versicherung zugunsten des Kunden oder ein bestimmter Selbstbehalt ist nur zugesichert, wenn die Offerte dies ausdrücklich mit Umfang und Ausschlüssen festhält. Wir empfehlen die Prüfung der eigenen Deckung für gemietete Sachen und Transporte. Eine zusätzliche Versicherungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
8. Störungen und Mängel bei Miete
Bei der Übergabe prüfen beide Seiten soweit möglich Funktion und Vollständigkeit. Erkennbare Mängel sind sofort, später erkennbare Mängel nach Entdeckung möglichst rasch zu melden. Unterlassene Meldungen können die Behebung erschweren; gesetzliche Mängelrechte werden nicht pauschal durch Schweigen ausgeschlossen.
Bei einem nicht vom Kunden zu verantwortenden Defekt sorgen wir je nach Situation für Behebung oder geeigneten Ersatz auf unsere Kosten. Ist die vereinbarte Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich, wird die Miete für den betroffenen Zeitraum und Leistungsanteil angemessen vermindert oder zurückerstattet. Weitere gesetzliche Rechte bleiben bestehen. Eine durchgehende Betreuung vor Ort oder eine feste Reaktionszeit ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde.
9. Annullierung und Terminverschiebung bei Miete
Eine Annullierung ist per E-Mail mitzuteilen; massgebend ist ihr Eingang. Für die reservierte Gerätemiete gelten vor Mietbeginn folgende Höchstsätze: mehr als 30 Kalendertage: 0 Prozent; 15 bis 30 Kalendertage: 25 Prozent; 8 bis 14 Kalendertage: 50 Prozent; 3 bis 7 Kalendertage: 75 Prozent; 0 bis 2 Kalendertage oder Nichterscheinen: 100 Prozent. Die Frist wird anhand der Kalendertage am Einsatzort berechnet.
Bemessungsgrundlage ist ausschliesslich der bestätigte Mietpreis der annullierten Geräte einschliesslich vereinbarter Mietzubehörteile. Bei mehrmonatigen Mieten ist die Grundlage vor Mietbeginn auf die erste Monatsmiete begrenzt. Bereits ausdrücklich beauftragte und ausgeführte Inhalts-, Planungs- oder andere Zusatzleistungen sowie nicht vermeidbare, vorgängig vereinbarte Fremdkosten werden nachgewiesen separat abgerechnet; dieselbe Leistung wird nicht nochmals über die Pauschale verrechnet.
Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer Ersatzvermietung für denselben Zeitraum werden angerechnet. Der Kunde kann einen geringeren oder fehlenden Schaden nachweisen. Ein höherer pauschaler Mietausfallschaden wird nicht verlangt. Zwingende gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt. Nach Mietbeginn gelten die vereinbarte Laufzeit und die gesetzlichen Regeln, nicht diese Vorabstaffel.
Eine Terminverschiebung wird nach Verfügbarkeit neu vereinbart. Bereits bezahlte Beträge werden angerechnet; tatsächlich entstandene, nicht vermeidbare Mehrkosten werden vorab offengelegt. Eine kostenlose Verschiebung oder eine neue Verfügbarkeit wird nicht pauschal garantiert.
10. Kauf, Lieferung und Gewährleistung
Bei gekauften Geräten gelten die Eigenschaften und der Lieferumfang der Offerte. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben bestehen, soweit nicht eine zulässige individuelle Vereinbarung getroffen wurde. Eine Herstellergarantie ergänzt diese Rechte nach ihren jeweiligen Bedingungen und ersetzt sie nicht automatisch. Mängel sind nach der nach den Umständen zumutbaren Prüfung bzw. nach Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
Transportschäden sollen mit Fotos dokumentiert und möglichst sofort dem Transporteur und Meister Signage gemeldet werden. Eine zusätzliche kurze Meldefrist in einer Versandinformation führt nicht allein zum Verlust zwingender Rechte. Rücknahme oder Umtausch mangelfreier, vertragsgemäss gelieferter Kaufware bedürfen einer Vereinbarung; ein zusätzliches freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei mangelhafter Leistung, bleiben vorbehalten.
11. Inhalte, Planung und Software
Der Kunde liefert Inhalte und Freigaben in den vereinbarten Formaten und Terminen und verfügt über die erforderlichen Nutzungsrechte. Wir verwenden bereitgestellte Inhalte ausschliesslich zur Auftragsausführung. Änderungen nach einer Freigabe werden nach vorgängiger Vereinbarung ausgeführt. Nutzungsumfang, Zahl der Korrekturrunden und die Herausgabe offener Arbeitsdateien richten sich nach der Offerte.
Für selbst erstellte, vollständig bezahlte finale Inhalte gewährt Meister Signage dem Kunden die zur vereinbarten Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte. Rechte an Vorlagen, Werkzeugen und lizenzpflichtigen Drittinhalten bleiben vorbehalten; Einschränkungen werden vor der Beauftragung genannt. Kundenlogos, Fotos und Projektangaben werden nur mit gesonderter Erlaubnis als Referenz veröffentlicht.
Softwarelizenzen, Cloud-Dienste, Support und laufende Abonnemente sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten. Kosten, Laufzeit und Kündigung werden in der Offerte angegeben. Bedingungen eines Drittanbieters werden vor Vertragsschluss zugänglich gemacht, soweit der Kunde sie selbst akzeptieren muss. Aus diesen AGB entsteht keine automatische kostenpflichtige Verlängerung.
Der Kunde behält Sicherungskopien seiner Inhalte. Bei Mietende entfernen wir Kundenzugänge und Inhalte vor einer erneuten Vermietung; ein dauerhafter Archivierungsdienst ist nicht eingeschlossen. Für reine Aufträge und Werkleistungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Beendigungs- und Vergütungsregeln. Die Miet-Stornostaffel wird nicht pauschal auf solche Leistungen übertragen.
12. Haftung und ausserordentliche Ereignisse
Meister Signage haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden sowie im Umfang zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit in Geschäftsverträgen ist die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vereinbarten Hauptleistungspflichten, Mängelrechte und Rückerstattungsansprüche bleiben davon unberührt. Für beigezogene Hilfspersonen gelten die gesetzlichen Regeln.
Bei ausserordentlichen, nicht zu vertretenden und trotz angemessener Vorsorge unvermeidbaren Ereignissen informieren sich beide Seiten unverzüglich und suchen eine zumutbare Ersatzlösung. Kann eine Leistung zum für den Vertragszweck wesentlichen Termin nicht erbracht werden, werden nicht erbrachte Leistungsanteile nicht berechnet und entsprechende Vorauszahlungen zurückerstattet. Die gesetzlichen Folgen von Unmöglichkeit und Verzug bleiben massgebend. Gewöhnliche Verkehrsprobleme oder ein normaler Gerätedefekt gelten nicht automatisch als höhere Gewalt.
13. Daten und Vertragsnachweis
Für Anfrage, Offerte und Vertragsabwicklung verarbeiten wir die erforderlichen Kontakt- und Projektdaten. Bei elektronischer Annahme speichern wir insbesondere Angebot und AGB-Fassung, Namen, Zeitpunkt und technische Nachweisdaten zur Annahme. Diese Dokumentation ist von einer freiwilligen Zustimmung zu Website-Analyse oder Werbung getrennt. Weitere Informationen einschliesslich Empfängern und Aufbewahrung stehen in unserer Datenschutzerklärung unter https://www.meister-signage.ch/datenschutz/.
14. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Geschäftsverträgen ist, soweit zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von Meister Signage vereinbart. Zwingende Gerichtsstände und Schutzvorschriften, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, gehen vor. Sollte eine einzelne Regel unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen bestehen; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung, soweit keine zulässige Ersatzvereinbarung getroffen wird.